Europa in der JVA
Mit rund 30 Anwärterinnen und Anwärtern für den Justizvollzugsdienst aus Oldenburg, Vechta und Lingen haben wir am 25. März uns die EU und Europa genauer angeschaut. Wie entstehen eigentlich europäische Gesetze? Wo hat Deutschland Einfluss in der EU? Was macht das Parlament? Im zweiten Teil der Veranstaltung haben wir uns mit den Grundzügen des Europarechts, Europol und dem Europäischen Haftbefehl befasst. Denn die Grundlage für Überstellungen von Inhaftierten in ein anderes EU-Land ist unter anderem auch, dass wir in der EU eine gemeinsame Grundrechte-Charta haben, die für alle Menschen gilt und auch besagt, dass jeder das Recht auf ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren hat.
Neben den EU-Institutionen sind für die Justizvollzugsanstalten auch der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bedeutend. Denn an die Anti-Folter-Richtlinie und die Europäische Gefängniskonvention müssen sich auch alle deutschen JVAs halten. Und Insassen können sich, wenn sie sich in Grundrechten eingeschränkt fühlen, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Anschließend haben uns die Anwärterinnen und Anwärter aus Oldenburg durch die JVA geführt und aus ihrem Arbeitsalltag berichtet.
Vielen Dank an alle Teilnehmenden!
Foto: Carsten Steger, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons