Élysée-Prim-Programm – Programmjahr 2026/27
Niedersachsen nimmt im Programmjahr 2026/2027 erstmalig am Élysée-Prim-Programm des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) teil. Im Rahmen einer Pilotierung bietet das Niedersächsische Kultusministerium einer niedersächsischen Lehrkraft sowie einer niedersächsischen Schule die Möglichkeit an diesem Programm teilzunehmen.
Ausführliche Informationen zum Élysée-Prim-Programm stehen auf der Internetseite des DFJW zur Verfügung: https://t1p.de/Prim-Programm
Entsendung einer niedersächsischen Lehrkraft an eine französische Schule
Die Aufgabe der teilnehmenden deutschen Lehrkräfte besteht – unter Berücksichtigung der Gegebenheiten an den französischen Schulen – darin, Kinder, meist ohne Vorkenntnisse, in die deutsche Sprache einzuführen.
Die Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte an Grundschulen sowie an Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, die ganz überwiegend in den Klassen 5 und 6 unterrichten. Bestimmte Fächer, wie z. B. Deutsch, werden nicht vorausgesetzt. Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte im Einstiegsamt (Besoldungsgruppe A 13) nach Ende der Probezeit. Eine mindestens dreijährige Erfahrung im niedersächsischen Schuldienst an Grundschulen oder im Sekundarbereich I an weiterführenden Schulen wird vorausgesetzt. Verständigungsfähigkeit in der französischen Sprache ist wünschenswert.
Interessierte Lehrkräfte können ihre Bewerbung unter Verwendung des Bewerbungsformulars des DFJW bis zum 31.01.2026 auf dem Dienstweg elektronisch beim Niedersächsischen Kultusministerium, Referat 21 (Referat21@mk.niedersachsen.de) einreichen. Berücksichtigt werden ausschließlich Bewerbungen, die seitens der Schulleitung und des für die Schule zuständigen RLSB befürwortet werden.
Bei mehreren geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern wird eine (Vor-)Auswahl anhand der vorgelegten Bewerbungsunterlagen, insbesondere der darin enthaltenen Motivationsschreiben, getroffen.
Abschließend wird eine Verteilungskommission voraussichtlich Mitte April 2026 über die Entsendungen und Aufnahmen für das Programmjahr 2026/27 entscheiden.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung ist von der niedersächsischen Lehrkraft Sonderurlaub unter Weitergewährung der Bezüge nach § 11 Abs. 2 Nds. Sonderurlaubsverordnung zu beantragen.
Aufnahme einer französischen Lehrkraft an einer niedersächsischen Schule
Bei den Teilnehmenden aus Frankreich handelt es sich um Grundschullehrkräfte (zur französischen Grundschule gehört die école maternelle sowie 5 Jahre école élémentaire), ggf. auch um einzelne Sekundarstufenlehrkräfte. Sie unter richten in Deutschland im Rahmen des Programms vorrangig Französisch an der Grundschule und nehmen – soweit nach niedersächsischen Gegebenheiten möglich – am Schulleben teil (z. B. Anwesenheit bei Besprechungen und Elternabenden usw.).
In Niedersachsen können sich ausschließlich niedersächsische Grundschulen als Gastschulen bewerben. Voraussetzung ist, dass die Gastschule die französische Lehrkraft (ggf. in Zusammenarbeit mit einer in räumlicher Nähe gelegenen Grundschule oder in geringem Stundenumfang auch einer weiterführenden Schule) nach der Einführungsphase grundsätzlich mit 28 Unterrichtsstunden Französisch in der Woche (auch im Ganztag, in Arbeitsgemeinschaften und Projekten) einsetzen kann.
Interessierte Grundschulen können ihr Interesse an der Aufnahme einer französischen Lehrkraft bis zum 31.01.2026 auf dem Dienstweg elektronisch beim Niedersächsischen Kultusministerium, Referat 21 (Referat21@mk.niedersachsen.de) bekunden.
Der Interessenbekundung ist ein Konzept zum geplanten Einsatz der Lehrkraft beizufügen. Sollten mehrere Interessenbekundungen eingehen, werden die vorgelegten Konzepte zur Auswahl der Gastschule herangezogen.