GAP-Reform geplant
Die gemeinsame europäische Agrarpolitik (kurz: GAP) hat sich seit jeher zum Ziel gesetzt, eine hohe Produktivität in der Landwirtschaft bei einem angemessen Einkommen für Landwirte zu erreichen. Dazu sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie wirtschaftliches Wachstum zentrale Anliegen der GAP.
Finanziert wird die GAP aus den Mittels des EU-Haushalts. Dieser richtet sich größtenteils nach dem sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen, der alle sieben Jahre neu verhandelt wird. Die aktuelle Förderperiode gilt noch bis einschließlich 2027, allerdings wurde im letzten Sommer bereits ein Entwurf für den EU-Haushalt ab 2028 veröffentlicht. Der Entwurf sieht dabei entscheidende Veränderungen für die GAP vor.
So soll der bisher separierte und aus zwei Säulen bestehende Agrarhaushalt eliminiert werden und die GAP Teil eines neuen Fonds für nationale und regionale Partnerschaften werden. Zusätzlich bekommen die Einzelstaaten mehr Spielraum bei den Ausgaben. Anstelle festgelegter Direktzahlungen, soll ab 2028 ein einheitliches Mindestbudget gelten, welches von den Nationalstaaten nach deren Bedürfnissen aufgestockt werden kann. Somit schafft die EU mehr Spielraum für nationale Priorisierung.
Auch die aktuellen Echo Schemes, Maßnahmen zum Umweltschutz, können von den Nationalstaaten zukünftig flexibler umgesetzt werden.
Während sich die EU von dieser Reform eine höhere Effizienz und weniger Bürokratie erhofft, sehen Kritiker*innen aus der Landwirtschaft darin eine Art „Renationalisierung“ der Agrarpolitik. Es wird befürchtet, dass der Wegfall einheitlicher und verbindlicher Quoten, Raum für Wettbewerbsverzerrung schafft und den fairen Wettbewerb untereinander gefährdet.
Außerdem stößt die mit der Reform einhergehende Budgetkürzung auf Kritik. In der aktuell laufenden Förderperiode gibt die EU ca. 387 Milliarden Euro für die GAP aus, ab 2028 soll das Budget etwa 300-310 Milliarden Euro betragen.