Kreis Cloppenburg erteilt Geflüchteten Arbeitserlaubnis

Geflüchtete im Kreis Cloppenburg erhalten Arbeitserlaubnis

Die rund 1600 registrieren Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis Cloppenburg erhalten ab dem 30. März eine befristete Arbeitserlaubnis. Die Allgemeinverfügung gilt für volljährige Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich seit dem 24. Februar mit ihrem Hauptwohnsitz im Landkreis Cloppenburg angemeldet haben sowie zuvor ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten. Die Arbeitserlaubnis ist zunächst bis zum 30. Juni 2022 befristet.

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