EU führt Recht auf Reparatur ein
Nach langen Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Parlament und dem Rat der Fachminister aus den Mitgliedsstaaten kommt das Recht auf Reparatur für alle Menschen in der EU! Auch nach Ablauf der Garantie müssen die Hersteller Ersatzteile für Elektrogeräte, wie Waschmaschine, Kühlschrank oder Toaster, bereitstellen und Reparaturen zu angemessenen Preisen ermöglichen. Damit sollen vorhandene Geräte deutlich länger genutzt werden können und Ressourcen geschont werden. Bisher war es oft schwierig bestimmte Ersatzteile oder Reparaturen zu erhalten, die sich gegenüber einer Neuanschaffung auch preislich lohnen.
Die Nationalstaaten haben jetzt bis 2026 Zeit, das Recht auf Reparatur in ihre Rechtsvorschriften aufzunehmen.
Mehr Infos: https://www.evz.de/einkaufen-internet/recht-auf-reparatur.html