Vertragsverletzungsverfahren: Hier muss Deutschland nachbessern

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die EU-Richtlinie zur Gewährung des Datenschutzes in der Strafverfolgung umzusetzen. Noch habe Deutschland keine entsprechenden Tätigkeiten der Bundespolizei mitgeteilt. Das betrifft unter anderem Fristen zur Datenspeicherung. Deutschland  sowie Finnland und Schweden haben nun zwei Monate Zeit, um auf das EU-Schreiben zu reagieren.

Außerdem wird Deutschland aufgefordert, EU-Richtlinien für einen fairen und transparenten Elektrizitätsbinnenmarkt umzusetzen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht lief bereits am 31. Dezember 2020 aus. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, eintsprechende Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten Anderfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union mit diesem Fall zu befassen.

Darüber hinaus wird Deutschland aufgefordert, die Besteuerung von gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Land den gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Deutschland anzugleichen. Das betrifft unter anderem den Erlass von Quellensteuer.

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